Schleswig-Holstein ist das waldärmste Bundesland. Nur etwa 10% der Landesfläche ist noch von Bäumen/Wäldern bedeckt, ursprünglich waren es 80%.
Es gibt viele Gründe, Bäume zu erhalten und zu schützen. Sie erfüllen wichtige Funktionen: Bäume spenden Sauerstoff, binden CO2, Feinstaub und andere Schadstoffe, speichern Feuchtigkeit, regulieren das Mikroklima und bieten zahlreichen Tieren Lebensraum. Zudem werten sie das Orts- und Landschaftsbild auf.
Das Landesnaturschutzgesetz stellt große, alte und seltene Bäume unter Schutz. Eiben und Stechpalmen dürfen grundsätzlich nicht gefällt oder beschädigt werden. Für andere Bäume besteht ab einem Stammumfang von 200 cm, gemessen in einem Meter Höhe, ein gesetzlicher Schutz. Bei mehrstämmigen Bäumen summiert sich der Umfang. Es können aber auch weniger mächtige Bäume unter den Schutzstatus fallen, wenn er besonders orts- oder landschaftsprägend ist. Auch für Baumgruppen oder –reihen (3 oder mehr Bäume) und Standorten an Uferbereichen sowie Alleen gilt ein Fällverbot.
Die Knicks sind ebenfalls schützenswert und nach dem Landesnaturschutzgesetz gesetzlich geschützte Biotope. Auch in diesem Fall gelten besondere Bestimmung.
Durch Bebauungspläne können ebenfalls einzelne Bäume geschützt sein.
Ersatz- und Ausgleichspflanzungen sind generell zu erhalten.
Es kann trotzdem vorkommen, dass Bäume gefällt werden müssen. Wenn diese unter Schutz stehen, muss jedoch in jedem Fall ein Antrag gestellt werden! Auch bei Pflegemaßnahmen, bei denen mehr als 30% der Krone reduziert werden, ist eine Genehmigung erforderlich.
Gründe für die Erteilung von Fällgenehmigungen können z.B. Krankheiten oder Schädigungen sein die eine Umsturzgefahr herbeiführen, wenn die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird, die Infrastruktur beschädigt wird oder ein Bauvorhaben geplant ist. Darüber hinaus können in besonderen Härtefällen Ausnahmen genehmigt werden.
Aus Gründen des Artenschutzes ist es verboten, Bäume im Zeitraum vom 01. März bis zum 30. September zu fällen oder zu beschneiden.
Ob Ihr Baum unter einen gesetzlichen Schutzstatus fällt, können Sie im Zweifelsfall bei der Amtsverwaltung Bordesholm erfahren. Auch die untere Naturschutzbehörde in Rendsburg erteilt Auskünfte; telefonisch oder in ihrem Merkblatt.
Wussten Sie schon, dass…
…bei einer Abholzung von mehr als 30% der Bäume des Amazonas-Regenwaldes die Gegend versteppen würde? -> Bäume sind der Hauptbestandteil des Wasserkreislaufs auf dem Kontinent. Ohne sie gelangt das Wasser nicht mehr in die Atmosphäre, der Niederschlag würde versiegen.
…es weltweit etwa 30.000 verschiedene Baumarten gibt?
…Bäume nicht über 150 m hoch wachsen können? -> darüber hinaus würde ihr inneres Versorgungssystem kollabieren.
…Die höchsten Bäume in Deutschland mit 60m Höhe Fichten sind?
…Der höchste Baum der Welt eine Douglasie ist?
…Der älteste Baum der Welt ein Mammutbaum ist?